Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung – Künftige Pflichtversicherung für Wohnimmobilienverwalter
Rundschreiben Juni 2018
Zum 01. August 2018 tritt die gesetzliche Notwendigkeit einer Pflichtversicherung für Wohnimmobilienverwalter in Kraft.
Bereits tätige Wohnimmobilienverwalter haben noch bis zum 1. März 2019 Zeit, ihre Erlaubnis zu beantragen. Bei der Beantragung ist eine Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen.
Für gewerbliche Verwalter von Wohnimmobilien wird erstmals eine Erlaubnispflicht im § 34c Gewerbeordnung eingeführt. Bislang müssen sie die Aufnahme ihrer Tätigkeit lediglich anzeigen. Die Erlaubnispflicht erstreckt sich auf WEG-Verwalter und Mietverwalter von Wohnraum, die das Gesetz unter der Bezeichnung „Wohnimmobilienverwalter“ zusammenfasst.
Erfolgt die Betreuung Ihrer Verträge nicht über uns, stehen wir Ihnen gern für eine weitere Beratung zur Verfügung. Falls Sie jetzt schon Rückfragen haben, freuen wir uns auf Ihren Anruf!
Immobilienverwalter tragen aufgrund ihres beruflichen Umgangs mit erheblichen Vermögenswerten und ihrer Pflichten zu Werterhalt und Wertsteigerung von Immobilien eine besondere Verantwortung. Hierbei lassen sich trotz Erfahrung und höchster Sorgfalt Vermögensschäden nicht vollkommen ausschließen und im schlimmsten Fall kann schon ein kleiner Fehler die Existenz gefährden.
Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bietet somit Immobilienverwaltern Versicherungsschutz, wenn sie aufgrund von Vermögensschäden in Anspruch genommen werden, die aus ihrer beruflichen Tätigkeit resultieren.
Sofern Sie eine Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung bei uns abgeschlossen haben, werden wir eine entsprechende Erweiterung Ihres Vertrages vornehmen. Dazu werden wir unaufgefordert wieder auf Sie zukommen.
Freundliche Grüße
Ihr WMV-Team